Welche Rechte habe ich, wenn meine Kreuzfahrt ausgefallen ist oder ich einfach auf ein anderes Schiff umgebucht wurde?
Mit dem Abschluss eines Vertrages für eine Kreuzfahrt haben Sie einen Reisevertrag abgeschlossen, der Ihnen vertragliche Rechte garantiert.
Der Reiseveranstalter hat Ihnen nach Unterzeichnung grundsätzlich die im Reisevertrag vereinbarten Leistungen zu erbringen. Kann er das nicht, weil etwa das Kreuzfahrtschiff nicht rechtzeitig fertig gestellt werden konnte oder weil das Schiff aus anderen Gründen ausfiel, stehen Ihnen Schadensersatzansprüche zu.
Ansprüche können sich aber auch daraus ergeben, weil gewisse zu erwartende Eigenschaften der Reise – obgleich sie zuvor zugesichert wurden – tatsächlich nicht vorhanden waren.
Auch gibt es Schadensersatz, wenn zugesicherte Reiseeigenschaften nicht erfüllt werden. Zugesicherte Eigenschaften können darin liegen, dass eine bestimmte Bordkabine zugesagt wurde, dass gewisse Reiseziele zugesichert wurden oder dass überhaupt eine bestimmte Route angefahren werden sollte.
Das Fehlen dieser zugesicherten Eigenschaften stellt regelmäßig einen Reisemangel dar.
Reisemängel lösen also grundsätzlich Schadensersatzansprüche aus.
Übrigens muss die Reederei auch die Stornokosten eines Fluges zum und vom Hafen bezahlen, wenn Sie den Flug dorthin extra gebucht haben. Ihre Pflicht an dieser Stelle liegt darin, den Flug umgehend nach Kenntnis vom Ausfall der Kreuzfahrt zu stornieren.
Buchen Sie anstelle einer ausgefallenen Kreuzfahrt eine andere Kreuzfahrt zum gleichen Termin, so muss Ihnen die Reederei etwaige Mehrkosten der neuen Reise erstatten.
Haben Sie Fragen zu möglichen Ansprüchen nach Ausfall oder Veränderung einer gebuchten Reise, so rufen Sie uns an oder schreiben uns per Mail an info[ät]mv-recht.de.
Wir sind auf die Durchsetzung Ihrer reiserechtlichen Ansprüche spezialisiert. Wir vertreten auch Mandnaten, die nicht in der Nähe unserer Rostocker Kanzlei wohnen, über die modernen Kommunikationsmittel, wie Mail, Fax, Messenger usw.