Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Darlehensverträgen führt dazu, dass Verträge heute noch widerrufen werden können.
Viele Verbraucherdarlehensverträge sind aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen unwirksam. Egal ob alter oder kürzlich geschlossener Vertrag, man sollte prüfen, ob der eigene Kreditvertrag betroffen ist um evtl. auf einen neuen Vertrag mit günstigeren Konditionen umschichten können.
Zum Beispiel fordert das Gesetz in §360 BGB, dass die Belehrung deutlich hervorgehoben sein muss, wie man das duch fettgedruckte Wörter erreichen kann.
Oder auf der Widerrufsbelehrung ist keine Anschrift der entsprechenden Bank angegeben, ein Erfordernis das auch explizit vom Gesetzgeber genannt wird, um einen Widerruf in Textform zu ermöglichen.
Durch diese Mängel tritt die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht in Kraft, und geschlossene Kreditverträge können auch Jahren danach noch widerrufen werden.
Normalerweise ist eine vorzeitige Kündigung teuer, da dann die sogenannte „Vorfälligkeitsentschädigung“ von der Bank gefordert wird und schnell 20% des Kredits ausmacht. Bei einem Widerruf geschieht das nicht, weil dann der VErtrag zu gehandhabt wird, als wäre er nie geschlossen worden.
Was sollte jetzt getan werden?
Da eine rechtliche Überprüfung für den Laien schwerlich durchzuführen ist, sollte zunächst folgendes beachten:
– Vor dem Gespräch mit der Bank sollten Anwälte den Vertrag überprüfen
– Wer seinen Darlehensvertrag widerrufen will, muss in der Lage sein, die Restsumme an die Bank zurückzuzahlen, oder bereits eine sichere Neufinanzierung haben
– Häufig ist die Bank zu Zugeständnissen bereit. Möglich wären beispielsweise eine Einigung auf einen neuen, niedrigeren Zinssatz, oder aber eine Reduzierung der Vorfälligkeitsentscheidung
– Wenn die Bank zu keinem Deal bereit ist, hilft nur der (teure) Weg vor Gericht
Sollten sie weitere Fragen haben, oder rechtliche Auskunft benötigen, rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin mit unserer Kanzlei.