Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht in Rostock
Beispiel: GmbH, OHG, KG… wie steht es um die Rechte und Pflichten?
In der BRD wird ein großer Teil der wirtschaftlichen Aktivitäten von Gesellschaften übernommen und auch international und auf europäischer Ebene sind diese gleichsam bedeutend.
Private Organisationen sind sinnvoll und notwendig, weil auf diese Weise persönliche und finanzielle Ressourcen für die Verfolgung gemeinsamer Zwecke dienstbar gemacht werden können. Für diesen Anspruch stellt die Rechtsordnung eine Vielzahl von Rechtsformen zur Verfügung und kann auf Grund der geltenden Privatautonomie für individuelle Bedürfnisse handhabbar gemacht werden.
Häufig spielen diesbezüglich persönliche Haftung der Gesellschaft, steuerliche Aspekte, Art und Umfang der durch die Gesellschafter zu übernehmenden Pflichten und die Kreditwürdigkeit eine ausschlaggebende Rolle, die von einem nicht juristisch versiertem Bürger schwer zu durchdringen und abzuwägen ist. Auch hinsichtlich der Vorteile möglicher Mischgebilde, wie beispielsweise der Gesellschaftsform der GmbH & Co.KG, mögen wir Ihnen beratend zur Seite stehen und mit Ihnen gemeinsam die für Sie günstigste Gesellschaftsform „herausfiltern“.
Überzeugen Sie sich von unserer Kompetenz und rufen Sie uns unverbindlich an. Telefon: 0381 / 25 29 69 70