Wo muss ich Schadensersatz geltend machen, wenn meine Arosa-Kreuzfahrt mangelhaft war?
Kreuzfahrt-Reisen unter anderem mit den Arosa-Flusskreuzfahrtschiffen stehen bei den Deutschen hoch im Kurs. Verläuft die Reise nicht so wie gewünscht, ist der Ärger groß. Dabei können enttäuschte Erwartungen der Reisenden einen sogenannten Reisemangel darstellen. Werden in Reiseprospekten zugesicherte Reisedetails während der Kreuzfahrt nicht erbracht, kann das Fehlen ebenfalls einen Reisemangel darstellen. Reisemängel sind rechtzeitig geltend zu machen. Ansonsten verfällt die Möglichkeit, Schadensersatz aufgrund der mangelhaften Reise zu verlangen.
Ob die Defizite Ihrer Arosa-Kreuzfahrt einen Mangel darstellt, dazu beraten wir Sie gern. Ob der Reisemangel dann auch dazu berechtigt, Schadensersatz – etwa wegen entgangener Urlaubsfreuden – zu verlangen, dies bedarf einer genauen anwaltlichen Einschätzung.
Die Ansprüche des Reisenden sind dabei immer am Firmensitz der Reisegesellschaft geltend zu machen. Die A-ROSA Flussschiff GmbH als Bereiberin der Arosa-Kreuzfahrtschiffe hat ihren Sitz in Rostock. Demnach sind Ansprüche wegen Reisemängeln jeweils am Amtsgericht Rostock oder (wenn der Schaden über 5000 EUR liegt) am Landgericht Rostock geltend zu machen.
Es ist daher sinnvoll, gleich eine Rostocker Kanzlei mit einem Tätigkeitsschwerpunkt im Reiserecht mit der Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund von Reisemängeln zu beauftragen.
Dafür steht Ihnen unsere Kanzlei zur Verfügung.
Haben Sie Fragen zum Reiserecht und insbesondere zur Möglichkeit Schadensersatz nach mangelhafter Kreuzfahrt geltend zu machen, so rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin mit uns.